Noch am Ende des Jahres 2016 will das Bundesinnenministerium Eckpunkte zu einem Open-Data-Gesetz veröffentlichen. Diese Eckpunkte sollen bis zu den Wahlen im kommenden Jahr in einen Gesetzestext umgesetzt und vom Bundestag verabschiedet werden - ein ambitionierter Zeitplan, wie die Open Knowledege Foundation Deutschland jüngst in einem Blogartikel veröffentlicht hat. Das Gesetz soll die Öffnung der Bundesbehörden vorantreiben.
Grundsätzlich ist das ein guter Ansatz, nur ist Deutschland mal wieder bei gutem Willen nur im Mittelfeld europäischer Staaten in der Umsetzung zu finden.

Was nicht geregelt ist, ist die Ausdehnung der Verpflichtung auf nur formal privatwirtschaftliche Unternehmen, die sich zu 100% im Besitz der öffentlichen Hand befinden und hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören z.B. die Deutsche Bahn AG, alle Verkehrsverbünde, aber auch städtische Verkehrsgesellschaften. Weiter findet man solche Unternehmen in der Energie- und Wasserwirtschaft. Daher macht es Sinn die Wirkung des Gesetzes auch von öffentlichen Körperschaften auf die von ihnen beherrschten Unternehmen auszuweiten.

So könnte dann hoffentlich bald die Öffentlichkeit von offenen Fahrplan- und Realtime-Daten des öffentlichen Verkehrs profitieren.

Mehr zu den Forderungen an das Gesetz aus Sicht der Open Knowledege Foundation Deutschland in deren Blogartikel „Rohstoff der Zukunft“: Was bringt das Open-Data-Gesetz? https://okfn.de/blog/2016/10/opendata-gesetz/