Heise Online schreibt am 11.09. über ein Interview mit Steffen Bilger, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Verkehrsministerium im ARD-Mittagsmagazin vom 10.09.2019. Dieser berichtet, dass die Bundesregierung derzeit die Gesetzesgrundlagen für die Einführung übergreifender Mobilitäts-Apps prüft.


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Unser Kommentar: In Bezug auf Daten sollte Steffen Bilger bekannt sein, dass schon am 01.12.2019 die erste Stufe (siehe Service-Level 1 im Anhang der VO) der Delegierten Verordnung 2017/1926 der Europäischen Kommission dies in weiten Teilen für den öffentlichen Verkehr regelt und ein nationaler Zugangspunkt diese Daten zur Verfügung stellen soll.

Noch nicht gesetzlich geregelt ist die Nutzung von Buchungsschnittstellen. Hier gibt es freiwillige Ansätze auf bilateraler Basis wie z.B. zwischen der Deutschen Bahn AG und etlichen Verkehrsverbünden oder wie bei Jelbi (BVG Berlin). So gut und richtig diese Ansätze sind, von einem umfassenden und marktwirtschaftlich geregeltem und offenen System zur Integration aller Verkehrsarten als Zielsetzung von MaaS-Systemen sind diese Ansätze noch weit entfernt. Erfahrungen aus Finnland zeigen auch, dass der Aufbau von MaaS-System auch legislative Grundlagen benötigt. Wenn die Aussagen von Steffen Bilger in diesem Sinne interpretiert werden dürfen, dann ist auch die deutsche Politik auf dem richtigen Weg.

Siehe auch Bundesverkehrsministerium für übergreifende Mobilitäts-Apps